Empfehlungsleads im B2B-Vertrieb systematisch bearbeiten

Empfehlungsleads im B2B-Vertrieb systematisch bearbeiten: Prozess, Priorisierung und rechtlicher Rahmen

Empfehlungsleads im B2B-Vertrieb systematisch bearbeiten bedeutet, eine Leadquelle mit überdurchschnittlich hoher Abschlusswahrscheinlichkeit nicht dem Zufall zu überlassen, sondern mit einem eigenen, klar definierten Prozess zu versehen. In vielen mittelständischen Vertriebsorganisationen existiert für Empfehlungen kein gesonderter Ablauf: Ein Bestandskunde nennt einen Kontakt, jemand schreibt eine E-Mail, und der weitere Verlauf hängt davon ab, wer die Nachricht zufällig zuerst liest. Dabei unterscheiden sich Empfehlungsleads in mehreren Punkten grundlegend von Leads aus Webformularen, Kaltakquise oder Messen: Ein gewisses Grundvertrauen ist bereits vorhanden, weil eine bekannte Person die Empfehlung ausgesprochen hat und dieses Vertrauen den gesamten weiteren Verlauf des Erstkontakts positiv beeinflusst, und die Kontaktaufnahme muss zugleich rechtlich sauber gestaltet werden, weil weder eine Einwilligung der empfohlenen Person noch eine bestehende Geschäftsbeziehung automatisch vorliegt. Dieser Beitrag zeigt, wie ein eigener Prozess für Empfehlungsleads aussehen kann, welche datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Grenzen bei der ersten Kontaktaufnahme zu beachten sind, wie Empfehlungsleads gegenüber anderen Quellen priorisiert werden sollten und wie eine strukturierte Rückkopplung zum Empfehlungsgeber die Quelle langfristig am Leben hält. Er richtet sich an Vertriebsleitungen und Geschäftsführer, die Empfehlungsmarketing bereits betreiben, den eingehenden Lead aber noch nicht systematisch bearbeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die redaktionellen Ansichten der Redaktion von kundengewinnungheute.de wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsbeistand.

Titelbild: Foto von Radission US auf Unsplash.

Ein vierter Aspekt betrifft die Erwartungshaltung der empfohlenen Person selbst. Wer über eine Empfehlung kontaktiert wird, erwartet in der Regel eine persönlichere, weniger standardisierte Ansprache als bei einer anonymen Werbe-E-Mail, und reagiert entsprechend empfindlicher, wenn der erste Kontakt wie eine generische Massenmail wirkt, die die Empfehlung nur beiläufig erwähnt.

Warum Empfehlungsleads anders zu behandeln sind als andere Leadquellen

Empfehlungsleads unterscheiden sich von anderen Quellen zunächst durch das Vorschussvertrauen, das die empfehlende Person mitbringt. Ein Kontakt, der über eine Empfehlung entsteht, hat in der Regel bereits eine positive Einschätzung des eigenen Unternehmens gehört, bevor der erste eigene Kontakt überhaupt stattfindet. Dieses Vertrauen ist jedoch nicht dauerhaft belastbar: Wird der Lead schlecht oder gar nicht bearbeitet, fällt das negative Licht nicht nur auf das Unternehmen, sondern mittelbar auch auf die empfehlende Person.

Ein zweiter Unterschied liegt in der Seltenheit der Quelle im Vergleich zu Formular- oder Kampagnen-Leads. Während digitale Kanäle kontinuierlich neue Kontakte liefern, entstehen Empfehlungen unregelmäßig und in geringerer Zahl, was dazu führt, dass für sie oft kein eigener, wiederholbarer Prozess aufgebaut wird, obwohl gerade die geringe Menge eine besonders sorgfältige Einzelbehandlung ermöglichen würde.

Ein dritter Unterschied betrifft die interne Sichtbarkeit der Quelle. Weil Empfehlungen häufig über persönliche Netzwerke einzelner Vertriebsmitarbeitender oder der Geschäftsführung selbst entstehen, werden sie mitunter gar nicht als eigene Leadquelle im CRM erfasst, sondern direkt und informell bearbeitet, außerhalb jeder Reportingstruktur. Dadurch fehlt der Geschäftsführung eine belastbare Übersicht darüber, wie viel Umsatz tatsächlich über Empfehlungen entsteht und welche Kunden diese Quelle besonders aktiv speisen.

Rechtlicher Rahmen: DSGVO-Einwilligung und Wettbewerbsrecht bei Empfehlungen

Beide Rechtsgebiete verfolgen dabei ein gemeinsames Ziel: Die kontaktierte Person soll nicht überrumpelt werden und jederzeit nachvollziehen können, wie das Unternehmen an ihre Daten gelangt ist. Wird dieser Grundsatz von Anfang an beachtet, lässt sich die Erstkontaktaufnahme bei Empfehlungsleads in aller Regel rechtssicher gestalten, ohne auf eine zeitaufwendige vorherige Einwilligungseinholung angewiesen zu sein.

Datenschutzrechtliche Grundlage für die Kontaktaufnahme

Nennt ein Bestandskunde den Namen und die Kontaktdaten eines Dritten, liegt für die anschließende Verarbeitung durch das empfangende Unternehmen noch keine Einwilligung der empfohlenen Person vor. Die Kontaktaufnahme selbst benötigt daher eine eigene Rechtsgrundlage, in der Praxis meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO für eine erste, zurückhaltende Kontaktaufnahme, verbunden mit einer transparenten Information darüber, woher die Kontaktdaten stammen.

Wettbewerbsrechtliche Grenzen der Kaltakquise

Unabhängig von der DSGVO ist bei der ersten Kontaktaufnahme das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten, das unerwünschte Werbung ohne vorherige Einwilligung im B2B-Bereich einschränkt. Eine kurze, sachliche E-Mail, die auf die Empfehlung Bezug nimmt und der empfohlenen Person eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch bietet, bewegt sich in der Praxis deutlich sicherer als ein sofortiger Verkaufsanruf ohne vorherige Ankündigung.

Diese beiden Rechtsgebiete überlagern sich in der Praxis, ohne sich zu widersprechen: Die DSGVO regelt, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, das UWG, in welcher Form eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken zulässig ist. Beide Anforderungen lassen sich mit einer kurzen, sachlichen Erstansprache erfüllen, die deutlich macht, woher der Kontakt stammt, und die keinen unmittelbaren Verkaufsdruck aufbaut.

Der Empfehlungslead-Prozess in fünf Schritten

Jeder dieser fünf Schritte lässt sich unabhängig vom eingesetzten CRM-System mit überschaubarem Aufwand einführen, sofern die Verantwortung für jeden Schritt klar einer Rolle zugeordnet wird, statt implizit bei der Person zu verbleiben, die den Lead zufällig zuerst gesehen hat.

Ein funktionierender Prozess für Empfehlungsleads besteht aus fünf aufeinanderfolgenden Schritten: Erfassung der Empfehlung im CRM mit Verweis auf den Empfehlungsgeber, eine erste, transparente Kontaktaufnahme innerhalb kurzer Frist, eine leichtgewichtige Qualifizierung, die dem Vertrauensvorschuss der Quelle Rechnung trägt, die eigentliche Betreuung wie bei jedem anderen qualifizierten Lead, und schließlich eine strukturierte Rückmeldung an den Empfehlungsgeber über den Ausgang, unabhängig davon, ob daraus ein Auftrag entsteht oder nicht.

In der täglichen Praxis konkurriert die Bearbeitung von Empfehlungsleads mit vielen anderen dringenden Aufgaben, weshalb eine bloße Absichtserklärung, Empfehlungen bevorzugt zu behandeln, selten ausreicht. Erst eine verbindliche, im System hinterlegte Regel, verbunden mit einer sichtbaren Kennzeichnung im Vertriebs-Dashboard, sorgt dafür, dass die Priorisierung auch unter Zeitdruck tatsächlich eingehalten wird.

Priorisierung: Warum Empfehlungsleads bevorzugt bearbeitet werden sollten

Empfehlungsleads sollten in der täglichen Priorisierung meist vor anderen, gleich alten Leads bearbeitet werden, weil sowohl die Abschlusswahrscheinlichkeit als auch das Reputationsrisiko bei Vernachlässigung höher liegen als bei anonymen Formularanfragen. Eine feste Regel, etwa Kontaktaufnahme innerhalb eines Werktags, unabhängig von der aktuellen Arbeitsbelastung, verhindert, dass gerade diese wertvolle Quelle im Tagesgeschäft untergeht.

KriteriumFormularleadMesseleadEmpfehlungslead
Typisches Vertrauensniveau bei Erstkontaktniedrigmittelhoch
Typische Abschlusswahrscheinlichkeitniedrig bis mittelmittelüberdurchschnittlich
Reputationsrisiko bei schlechter Bearbeitunggeringmittelhoch, betrifft auch Empfehlungsgeber
Empfohlene Reaktionszeitinnerhalb 1 bis 2 Werktageinnerhalb weniger Tageinnerhalb eines Werktags
Rückmeldung an Dritte erforderlichneinneinja, an Empfehlungsgeber

Empfehlungsmarketing aktiv fördern statt nur reagieren

Ein systematischer Umgang mit eingehenden Empfehlungen ist die Voraussetzung dafür, Empfehlungsmarketing überhaupt aktiv zu fördern, statt nur passiv auf zufällig entstehende Empfehlungen zu warten. Erst wenn intern sichtbar ist, welche Kunden empfehlen und wie erfolgreich diese Empfehlungen bearbeitet werden, lässt sich gezielt der richtige Moment für eine Empfehlungsanfrage wählen, etwa kurz nach einem erfolgreich abgeschlossenen Projekt, wenn die Zufriedenheit erfahrungsgemäß am höchsten ist.

Wichtig ist dabei, Empfehlungsanfragen nicht als einmalige Kampagne, sondern als festen Bestandteil des Kundenbeziehungsprozesses zu verankern, etwa als Standardfrage im Rahmen eines Zufriedenheitsgesprächs. Ein Unternehmen, das aktiv, aber unaufdringlich nach Empfehlungen fragt, erhält in der Regel deutlich mehr davon als eines, das ausschließlich auf spontane Empfehlungen wartet.

CRM-Abbildung und Reporting für Empfehlungsleads

Technisch lässt sich der Empfehlungslead-Prozess mit überschaubarem Aufwand in den meisten CRM-Systemen abbilden: ein Pflichtfeld für die Lead-Quelle, ein Referenzfeld für den Namen des Empfehlungsgebers, und ein einfacher Workflow-Trigger, der bei Eingang eines Empfehlungsleads automatisch eine Erinnerung für die Rückmeldung an den Empfehlungsgeber setzt. Diese Automatisierung stellt sicher, dass die Rückkopplung nicht vom Erinnerungsvermögen einzelner Mitarbeitender abhängt.

Im monatlichen oder quartalsweisen Vertriebsreporting sollte die Empfehlungsquote als eigene Kennzahl neben klassischen Kennzahlen wie Lead-Volumen und Abschlussrate erscheinen. Erst diese Sichtbarkeit macht Empfehlungsmarketing für die Geschäftsführung zu einem messbaren, planbaren Kanal, statt zu einem angenehmen, aber unkontrollierbaren Nebeneffekt guter Kundenarbeit.

Die folgende Reihenfolge orientiert sich an der Logik, zunächst Sichtbarkeit im System zu schaffen, bevor verbindliche Regeln für Reaktionszeit und Rückmeldung eingeführt werden, da Regeln ohne technische Abbildung im Alltag erfahrungsgemäß schnell wieder in Vergessenheit geraten.

Schritt-für-Schritt-Einführung im eigenen Vertrieb

  1. Ein eigenes Feld oder eine eigene Lead-Quelle Empfehlung im CRM anlegen, damit sich Empfehlungsleads jederzeit separat auswerten lassen.
  2. Eine Standardformulierung für die erste Kontaktaufnahme entwickeln, die auf die Empfehlung Bezug nimmt, transparent die Herkunft der Kontaktdaten nennt und eine einfache Widerspruchsmöglichkeit bietet.
  3. Eine verbindliche Reaktionszeit für Empfehlungsleads festlegen, die kürzer ist als für andere Leadquellen, und diese Regel im Vertriebsteam kommunizieren.
  4. Einen festen Zeitpunkt für die Rückmeldung an den Empfehlungsgeber definieren, etwa nach dem Erstgespräch und erneut nach Abschluss oder Absage.
  5. Die Empfehlungsquote regelmäßig auswerten, um Kunden zu identifizieren, die überdurchschnittlich häufig empfehlen, und diese gezielt in ein Empfehlungsprogramm einzubinden.

Die folgenden Muster begegnen in der Praxis häufig, gerade weil Empfehlungsleads seltener und unregelmäßiger auftreten als andere Leadquellen, wodurch sich kein eingespielter Standardprozess von selbst einstellt.

Stolperfallen beim Umgang mit Empfehlungsleads

  • Empfehlungsleads ohne eigene Kennzeichnung im selben Topf wie anonyme Formularanfragen bearbeiten, wodurch die besondere Sorgfalt verloren geht, die diese Quelle verdient.
  • Sofortiger Verkaufsanruf ohne vorherige schriftliche, transparente Ankündigung, was sowohl rechtlich riskant ist als auch beim Empfänger negativ wirkt.
  • Keine Rückmeldung an den Empfehlungsgeber geben, wodurch dieser im Unklaren bleibt, ob seine Empfehlung überhaupt etwas bewirkt hat, und beim nächsten Mal seltener empfiehlt.
  • Empfehlungsleads formal genauso streng qualifizieren wie kalte Leads, obwohl der Vertrauensvorschuss ein leichteres, schnelleres Vorgehen rechtfertigen würde.
  • Keine Dokumentation, woher die Kontaktdaten stammen, wodurch im Streitfall nicht nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Erstkontaktaufnahme erfolgte.

In der Praxis genügt oft schon eine kurze Nachricht wie eine kurze persönliche Rückmeldung nach dem Erstkontakt und eine weitere nach Abschluss der Bearbeitung, unabhängig vom Ergebnis. Entscheidend ist weniger der Umfang der Rückmeldung als ihre Verlässlichkeit: Empfehlungsgeber, die konsequent informiert werden, empfehlen erfahrungsgemäß wiederholt, während ausbleibende Rückmeldung die Bereitschaft zu weiteren Empfehlungen spürbar dämpft.

Der Rückkopplungsloop zum Empfehlungsgeber

Die Rückmeldung an den Empfehlungsgeber ist der am häufigsten vernachlässigte Teil des Prozesses, obwohl sie maßgeblich darüber entscheidet, ob eine Person auch in Zukunft empfiehlt. Ein kurzer, persönlicher Hinweis, dass der Kontakt aufgenommen wurde, verbunden mit einer späteren Information über den Ausgang, kostet wenig Zeit, wird aber von Empfehlungsgebern regelmäßig als deutlich wertschätzender wahrgenommen als eine reine Dankes-E-Mail direkt nach der Empfehlung.

Für die Praxis gilt: Wer eine Empfehlung ausspricht, setzt einen Teil der eigenen Reputation ein. Ein Unternehmen, das diesen Einsatz nicht durch Rückmeldung würdigt, verliert nicht nur eine mögliche Folgeempfehlung, sondern signalisiert unbeabsichtigt, dass die Empfehlung nicht ernst genommen wurde.

Die folgende Checkliste eignet sich, um den bestehenden Umgang mit Empfehlungen im eigenen Vertrieb zu überprüfen, unabhängig davon, ob bereits ein informeller Prozess existiert oder Empfehlungen bislang vollständig ad hoc bearbeitet werden.

Checkliste für den Einstieg

  • Eigene Lead-Quelle Empfehlung im CRM eingerichtet
  • Standardformulierung für transparente Erstkontaktaufnahme erstellt
  • Verbindliche, kürzere Reaktionszeit für Empfehlungsleads festgelegt
  • Fester Zeitpunkt für Rückmeldung an Empfehlungsgeber definiert
  • Dokumentation der Kontaktdatenherkunft für jeden Empfehlungslead sichergestellt
  • Regelmäßige Auswertung der Empfehlungsquote je Bestandskunde eingerichtet
  • Empfehlungsanfrage als fester Bestandteil des Kundenbeziehungsprozesses verankert
  • Automatisierte Erinnerung für die Rückmeldung an Empfehlungsgeber im CRM eingerichtet

FAQ

Braucht das Unternehmen eine Einwilligung der empfohlenen Person, bevor es Kontakt aufnimmt?
Für die erste, zurückhaltende Kontaktaufnahme reicht in der Praxis meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, verbunden mit transparenter Information über die Herkunft der Kontaktdaten und einer einfachen Widerspruchsmöglichkeit, sodass die empfohlene Person jederzeit nachvollziehen kann, warum sie kontaktiert wird.

Darf ein Empfehlungslead direkt angerufen werden?
Rechtlich sicherer ist eine erste schriftliche, sachliche Kontaktaufnahme, die auf die Empfehlung Bezug nimmt, statt eines sofortigen Verkaufsanrufs, der wettbewerbsrechtlich als unerwünschte Werbung eingestuft werden kann und im Zweifel eine Abmahnung nach sich ziehen kann, selbst wenn die Empfehlung selbst gutgemeint war.

Wie schnell sollte ein Empfehlungslead kontaktiert werden?
In der Praxis hat sich eine Reaktionszeit von einem Werktag bewährt, kürzer als bei den meisten anderen Leadquellen, weil sowohl die Abschlusswahrscheinlichkeit als auch das Reputationsrisiko bei Verzögerung höher liegen als bei den meisten anderen Leadquellen, die keinen persönlichen Bezug zu einer dritten Person tragen.

Warum ist die Rückmeldung an den Empfehlungsgeber so wichtig?
Weil sie darüber entscheidet, ob die Person auch künftig empfiehlt. Bleibt die Empfehlung ohne erkennbare Reaktion, sinkt die Wahrscheinlichkeit weiterer Empfehlungen spürbar, selbst wenn der Lead intern gut bearbeitet wurde und am Ende sogar zu einem Auftrag geführt hat, von dem der Empfehlungsgeber schlicht nichts erfährt.

Sollten Empfehlungsleads dieselbe Qualifizierung durchlaufen wie andere Leads?
Eine leichtgewichtigere Qualifizierung ist meist angemessen, da der Vertrauensvorschuss der Empfehlung einen Teil der sonst üblichen Prüfung bereits ersetzt, ohne dass auf eine grundsätzliche Einschätzung von Bedarf und Budget verzichtet werden sollte.

Wie lässt sich erkennen, welche Bestandskunden besonders häufig empfehlen?
Über eine konsequente Kennzeichnung der Lead-Quelle im CRM und eine regelmäßige Auswertung nach Empfehlungsgeber lässt sich nachvollziehen, welche Kunden überdurchschnittlich aktiv empfehlen und sich für ein gezieltes Empfehlungsprogramm eignen.